AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
F12 Informatik GmbH
1. Geltung der Bedingungen
- Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der F12 Informatik GmbH erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Bestellung der Ware oder Leistung gelten diese Geschäftsbedingungen als angenommen.
2. Angebot und Vertragsschluss
- Die Angebote für Produkte und Dienstleistungen der F12 Informatik GmbH auf der Website, Broschüren, Preislisten und Inseraten sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen sind für die F12 Informatik GmbH erst nach schriftlicher oder per E-Mail erfolgter Bestätigung verbindlich (Auftragsbestätigung). Widerspricht der Kunde einer Auftragsbestätigung der F12 Informatik GmbH nicht innert spätestens 5 Tage nach Erhalt, gilt sie nach Bestand und Inhalt als akzeptiert.
3. Preise
- Massgebend sind die zwischen F12 Informatik GmbH und dem Kunden vereinbarten Preise gemäss Auftragsbestätigung (siehe Punkt 2). Die Dienstleistungen der F12 Informatik GmbH werden nach Aufwand oder nach einer vereinbarten Pauschale entschädigt. Wenn nichts anderes vereinbart ist, beinhaltet die entschädigungspflichtige Zeit, die Einsatzzeit beim Kunden sowie die Anfahrts- und Rückreisezeit von F12 Informatik GmbH zum Kunden.
- Alle Preise verstehen sich netto, ohne Skonto-Abzug in Schweizer Franken.
- Steuern und Abgaben, die auf Abschluss oder Erfüllung des Kaufes oder Auftrages des Kunden erhoben werden, bzw. deren Erhöhung, gehen zu Lasten des Kunden.
4. Liefer- und Leistungszeit
- Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch die F12 Informatik GmbH steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung der F12 Informatik GmbH durch Zulieferanten und Hersteller.
5. Annahmeverzug
- Wenn der Kunde nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der bestellten Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann die F12 Informatik GmbH die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
6. Lieferung
- Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 5 Tagen nach Warenerhalt der F12 Informatik GmbH und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung, Verlust oder schlechter Verpackung sind sofort nach Eingang der Warensendung anzumelden, andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt.
7. Garantie für Dienstleistungen und Substitution
- Dienstleistungen der F12 Informatik GmbH gelten als Aufträge im Sinne des Schweizer Obligationenrechtes. Das Werkvertragsrecht kommt nicht zur Anwendung.
- Die F12 Informatik GmbH verpflichtet sich, die vereinbarten Dienstleistungen mit fachgerechter Sorgfalt selber zu erbringen oder durch von ihr beauftragte Dritte erbringen zu lassen.
- Im Falle von Leistungsstörungen bzw. bei Mängeln, die F12Informatik GmbH schuldhaft verursacht hat, kann der Kunde von F12 Informatik GmbH ausschliesslich eine unentgeltliche Behebung der Mängel verlangen.
- Der Kunde erteilt der F12 Informatik GmbH die Erlaubnis, die vereinbarten Dienstleistungen durch qualifizierte Dritte erbringen zu lassen (erlaubte Substitution).
8. Gewährleistung wegen Mängel der Kaufsache
- Anstelle der gesetzlichen Gewährleistung wird die Ware mit Herstellergarantie geliefert.
- Die Garantiezeit für die von der F12 Informatik GmbH gelieferten Produkte richtet sich nach der vom Hersteller definierten Garantiezeit, und zwar im Umfang und Bestand im Zeitpunkt der Lieferung der Produkte an den Kunden. Dies gilt auch für Ersatzteile, die in die Ware eingebaut werden.
- Wird ein Bestandteil eines Gerätes ersetzt, bleibt die Garantie der Ware davon unberührt, insbesondere wird diese nicht unterbrochen, beginnt nicht neu zu laufen und wird nicht verlängert.
9. Retouren
- Für Retouren verlangen wir, dass das defekte Teil bzw. Gerät mit ausgefülltem Reparaturformular sowie einer Kopie der Rechnung, mit der das Gerät geliefert wurde, an die F12 Informatik GmbH zur Reparatur spediert wird. Die Versandkosten sind vom Kunden zu tragen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschliesslich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände. Der Kunde hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, dass auf diesen befindliche Daten, durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen können.
10. Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferte Ware bleibt – trotz Besitzübergabe an den Kunden – bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der F12 Informatik GmbH. Der Kunde ermächtigt die F12 Informatik GmbH zur Eintragung des Eigentumsvorbehalts in das Register am Sitz oder Wohnort des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber F12 Informatik GmbH – auf deren Verlangen – jederzeit zur Vornahme und Mitwirkung aller für die gültige Eintragung des Eigentumsvorbehalts notwendigen rechtlichen und tatsächlichen Handlungen.
11. Zahlung
- Privatkunden können Produkte und Dienstleistungen gegen Rechnung beziehen. Ohne Begründung seitens F12 Informatik GmbH, können wir aber auch auf Vorauskasse bestehen.
- Geschäftskunden können Produkte und Dienstleistungen gegen Rechnung beziehen. Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung, innert 20 Tagen rein netto zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
- Die Lieferung erfolgt grundsätzlich zu Lasten des Käufers per Paketpost, Spedition oder eigenem Fahrzeug, ausser es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
- Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Kunde ohne weiteres in Verzug. Im Verzugsfall ist die F12 Informatik GmbH berechtigt, die anfallenden Mahn- und Inkassospesen in Rechnung zu stellen.
- Die F12 Informatik GmbH ist berechtigt, Vorauszahlung oder anderweitige Sicherheitsleistungen zu verlangen.
- Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Es werden keine WIR-Schecks oder Bankschecks angenommen.
- Kommt der Kunde in Verzug, so ist die F12 Informatik GmbH berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an die gesetzlichen Verzugszinsen zu berechnen.
12. Haftungsbeschränkung
- Schadensersatzansprüche aus Handlungen, Unterlassungen oder anderen Gründen, werden sowohl gegen F12 Informatik GmbH, als auch gegen deren Erfüllungs-, Verrichtungsgehilfen, Hilfspersonen und Substituten ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung abgelehnt.
- Die Haftung wird nicht nur, aber insbesondere ausgeschlossen für Schäden infolge von Datenverlusten und für Datenwiederherstellung. Der Kunde trägt die Verantwortung für eine genügende Datensicherung.
13. Urheberrechte / Software-Gewährleistung
- Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer zum eigenen Gebrauch überlassen. Es gelten ausschliesslich die Garantie- und Gewährleistungsbestimmungen im Lizenzvertrag bzw. in den AGBs des Herstellers. F12 Informatik GmbH übernimmt keinerlei Haftung.
14. Datenschutz
- Die F12 Informatik GmbH ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Kunden, gleich ob diese vom Kunden selbst oder von Dritten stammen, unter Beachtung des Datenschutzgesetzes zu verarbeiten.
15. Gerichtsstand
- Der Hauptsitz der F12 Informatik GmbH ist ausschliesslicher Gerichtsstand für alle, sich aus vertraglichen Verhältnissen zwischen F12 Informatik GmbH und dem Kunden unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.
Muri, März 2019
F12 Informatik GmbH
Bachstrasse 43
CH-5630 Muri